1. Setzen Sie sich dafür ein, nach einer Trennung neben Alleinerziehenden auch Getrennterziehende als gleichwertige Familienform in allen zukünftigen Gesetzesvorhaben zu berücksichtigen und Förder-und Unterstützungsangebote den unterschiedlichen Bedarfen beider Gruppen anzupassen?

    Die CDU / CSU weist nur allgemein darauf hin, dass sie in ihren Überlegungen die Vielfältigkeit der Familienformen im Blick habe, ohne den Begriff „Getrennterziehend“ zu erwähnen. Diese Zurückhaltung verwundert, fand sich der Begriff Getrennterziehend doch bereits in den Parteitagsbeschlüssen 2015, hat seinen Weg ins aktuelle Wahlprogramm, im Gegensatz zu zahlreichen weiteren explizit genannten Familienformen jedoch nicht gefunden.

    Die SPD bekennt sich klar zu Getrennterziehenden als eigenständige Familienform und plant, für diese auch einen Umgangsmehrbedarf einzuführen.

    Die Linke bekennt sich ganz allgemein zu allen Familienformen und möchte jeder Familienform die gleiche Unterstützung zukommen lassen. Der Begriff „Getrennterziehend“ wird jedoch nicht genannt, dafür aber ausdrücklich der Begriff „Ein-Eltern-Familie“.

    Die Grünen nehmen Getrennterziehende ebenfalls als Familienform wahr und möchte alle Familienformen fördern. Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass man vor allem die Kinderarmut bekämpfen will und die finanzielle Absicherung von Kindern und Familien unabhängig von der gewählten Familienform sicherstellen möchte.

    Die FDP bestätigt klar und deutlich, dass sie Getrennterziehende bei allen Unterstützungs- und Förderangeboten für Familien berücksichtigen will.

    Fazit des VAfK:
    Getrennterziehende werden mittlerweile als eigenständige Familienform wahrgenommen. SPD und FDP bekennen sich klar dazu, die Grüne nimmt sie als eigenständige Familienform wahr. Die anderen Parteien bleiben in ihren Äußerungen sehr allgemein.

    Weshalb die CDU hier entgegen ihrer früheren Parteitagsbeschlüsse einen Schritt zurück macht bleibt unklar. Als "Eigentor" muss wohl der von der Linken verwendete, ideologisch geprägte, aus dem „Alleinerziehenden“-Sprachgebrauch stammende Begriff der „Ein-Eltern-Familie“ gelten. Ein Kind hat immer zwei Eltern.


  2. Wie steht Ihre Partei zu einer Förderung von Eltern im Steuerrecht? Das bisherige Ehegattensplitting fördert ausschließlich das Institut der Ehe, nicht jedoch die Elternschaft, welche aus unserer Sicht, unabhängig vom Familienstand, gefördert werden sollte.

    Die CDU / CSU lehnt eine Abschaffung des Ehegattensplittings ab und möchte statt dessen den Kinderfreibetrag erhöhen und das Kindergeld um 25 EUR je Monat erhöhen.

    Die SPD möchte einen Familientarif mit Kinderbonus einführen. Von diesem Kinderbonus sollen dann auch unverheiratete Paare profitieren. Auf den Splittingvorteil des bisherigen Ehegattensplittings möchte man aber nicht verzichten. Bestehende Ehen sollen zwischen dem neuen und dem bisherigen System unterscheiden können.

    Die Linke will das Ehegattensplitting durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzen. Dabei soll das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern übertragbar sein.

    Die Grünen benennen klar die Nachteile des bisherigen Ehegattensplittings und wollen zur Individualbesteuerung mit gezielter Förderung von Familien mit Kindern übergehen. Unklar bleibt, ob dies auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften gelten soll, da in der Antwort nur auf Ehen und verpartnerte Paare abgestellt wird.

    Die FDP will am Splittingverfahren für Ehen und verpartnerte Lebenspartnerschaften grundsätzlich festhalten und durch Anhebung der Kinderfreibeträge sowie die Absetzbarkeit von Betreuungskosten Familien mit Kindern entlasten

    Fazit des VAfK:
    Hier herrscht die Vielfalt der Ideen, eine Alternative zum Ehegattensplitting ist nur in Teilen erkennbar. Hier sollte der Grundsatz gelten „Familie ist da, wo Kinder sind“ und dass beide Eltern, unabhängig von ihrem Familienstand, gleichermaßen aufgrund ihrer Elternschaft gefördert werden. Vor und auch nach einer Trennung.


  3. Wie steht Ihre Partei zur steuerlichen Berücksichtigung des Mehraufwandes (u.a. zwei Haushalte, Wohnung, Betreuung und Versorgung, Logistik) getrennt erziehender Eltern nach einer Trennung?

    CDU / CSU sehen keinerlei Änderungsbedarf und verweisen auf die bisherigen Regelungen zu Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.

    Die SPD erklärt nur kurz, dass man keine Veränderungen plane.

    Die Linke unterstützt die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass alle Ausgaben, die ein Individuum tätigt, um Einkommen zu erzielen, steuerlich geltend gemacht werden können. Inwiefern der eigentlich erfragte Mehraufwand für die Betreuung und Versorgung von Kindern hierunter fallen soll erschließt sich allerdings nicht.

    Die Grünen verweisen nur auf die mögliche Förderung durch das grüne Familienbudget. Zur Berücksichtigung des Mehraufwandes plane man nichts.

    Die FDP verfolgt einen anderen Ansatz, nämlich Kinderarmut zu bekämpfen. Man möchte ein „Kindergeld 2.0“ schaffen, welche bei getrennten Eltern hälftig geteilt und um einen Umgangsmehrbedarf erhöht werden soll.

    Fazit des VAfK:
    Die Antworten lassen vermuten, dass das eigentliche Problem von den Parteien bisher nicht erkannt wurde. Einzig die Position der FDP lässt hier einen Silberstreif am Horizont erahnen, welcher jedoch weniger auf das Steuerrecht abzielt und damit zur Anrechnung der konkreten Aufwendungen beitragen würde. Unterm Strich wird sich im Steuerrecht damit wohl für getrennte Eltern und vor allem die finanziell stark belasteten „Umgangs-Elternteile“ nichts bewegen.


  4. Welches konkrete Konzept verfolgt ihre Partei, um ein zeitgemäßes Unterhaltsrecht zu schaffen, welches die Erziehungs- und Betreuungsleistungen beider Eltern berücksichtigt?

    CDU /CSU wollen das Unterhaltsrecht einer Überprüfung unterziehen. Bei Eltern, die sich die Fürsorge für das Kind teilen, wollen sie den tatsächlichen Aufwand zu den Unterhaltsverpflichtungen stärker ins Verhältnis setzen. Etwas unklar ist die Auffassung, dass man „die zeitliche Fürsorge des erziehenden Elternteils für jüngere Kinder stärker berücksichtigen“ möchte. Soll hier wieder das Alleinerziehendenmodell gefördert werden oder hat man hierbei beide Eltern gemeint? Dann hätte es die Unterscheidung zwischen jüngeren Kindern und Kindern nicht bedurft.

    Die SPD verweist auf eine Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium, welche sich mit den Grundzügen eines neuen Unterhaltsrechts beschäftigt. Eigene Vorstellungen werden nicht vorgestellt.

    Die Linke diskutiert noch parteiintern und hat sich noch keine abschließende Meinung gebildet.

    Die Grünen stellen zwar die aktuelle Lage dar, stellen beim Unterhalt aber ausschließlich auf die Konzepte „Residenzmodell“ und „Doppelresidenz“ ab. Dann wird noch die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ angeführt und man wolle hiervon Handlungsbedarf ableiten. Offensichtlich ist man sich der Unterhaltsproblematik nicht vollständig bewusst, da diese Studie damit nicht im Zusammenhang steht.

    Die FDP hält sich ebenfalls sehr allgemein und möchte bestehende Lösungen überprüfen und dort Anpassungen vornehmen, wo individuelle Lösungen von elterlicher Betreuung und Kindesaufenthalt dieses erfordern.

    Fazit des VAfK:
    Bei allem Verständnis, dass es sich beim Unterhalt um ein „heißes Eisen“ handelt: Keine Partei kann auch nur ansatzweise ein Konzept präsentieren und das, obwohl seit langem bekannt ist, dass das deutsche Unterhaltsrecht völlig überholt ist. Wir haben bereits im Sommer 2015 ein entsprechendes Thesenpapier veröffentlicht und fordern die Politik auf, sich hiermit auseinander zu setzen. Es braucht hier endlich Lösungen, die der veränderten Lebenswirklichkeit von Familien, die alle Parteien bereits erkannt haben, gerecht werden.


  5. Wie steht Ihre Partei zu Überlegungen, die unzähligen und verwaltungsintensiven Einzelleistungen für Kinder in eine einheitliche Kindergrundsicherung zu integrieren, welche sich an einem einheitlichen Existenzminimum von Kindern orientiert und an der sich die Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beteiligen haben?

    Die CDU / CSU will am bisherigen System der zahlreichen Einzelleistungen für Kinder festhalten und die Familie insgesamt stärken. Hierzu sollen Kinderfreibetrag und Kindergeld erhöht werden. Zur Kindergrundsicherung äußerte man sich nicht.

    Auch die SPD will am bisherigen System festhalten und Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenführen. Das Kindergeld soll nach Einkommen und Kinderanzahl gestaffelt werden. Zur Kindergrundsicherung äußerte man sich nicht.

    Die Linke fordert eine zu versteuernde Kindergrundsicherung von z.Zt. 573 EUR je Kind, welche sich dem Existenzminimum entsprechend anpassen soll. Außerdem sollen sämtliche Leistungen für Bildung, Kinderbetreuung und Erziehung sowie öffentliche Güter wie Mobilität, Kultur und Freizeitangebote nicht nur, aber zuallererst für Kinder kostenfrei zur Verfügung stehen. Wenn diese soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche geschaffen sei, könne die Kindergrundsicherung um den entsprechenden Betrag reduziert werden.

    Auch die Grünen fordern im Rahmen ihres Familien-Budgets eine Kindergrundsicherung, die die bisherige Förderung zu einer einheitlichen Leistung für alle Kinder zusammenfasst, dazu bedarfsdeckende Regelsätze und einen Kindergeldbonus für Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden-Haushalten.

    Die FDP plant ein der Grundsicherung ähnliches „Kindergeld 2.0“, welches durch das Kind (nicht die Eltern) beansprucht werden kann und die bisherigen, zahlreichen Einzelleistungen bündeln und von lediglich einer Stelle gezahlt werden soll. Dieses „Kindergeld 2.0“ soll aus folgenden Komponenten bestehen: Dem einkommensunabhängigen Grundbetrag, dem einkommensabhängigen Kinder Bürgergeld (Flexibetrag), das die wirtschaftliche Situation der Eltern berücksichtigt, und den Gutscheinen für Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Fazit des VAfK:
Das Festhalten von CDU / CSU und SPD am bisherigen System ist kontraproduktiv.

Linke, Grüne und FDP haben dies bereits erkannt und wollen den bisherigen, unübersichtlichen, kostenintensiven und verwaltungsintensiven Apparat an Einzelleistungen für Kinder abschaffen. Linke, Grüne und FDP haben eigene Ideen präsentiert, welche in vielen Punkten bereits Überschneidungen aufzeigen. Gut so, denn wir brauchen Lösungen, welche Kinder tatsächlich vor Armut schützen.