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Montag, 15. Februar 2021
Kindesunterhalt – das Recht auf einen vollstreckbaren Titel
Im Regelfall berechnet sich der Unterhalt für minderjährige Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese wird jährlich neu aufgelegt, teilweise sogar unterjährig angepasst. Die Düsseldorfer Tabelle gliedert sich in Altersstufen und Einkommensgruppen. Je nach Alter des Kindes und Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen wird der Kindesunterhalt bestimmt.