Auskunftsanspruch des Scheinvaters

Ob die Bundesregierung plant, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der einen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorsieht, will die FDP-Fraktion wissen. Hintergrund ihrer Kleinen Anfrage (19/18069) ist, dass die Bundesregierung im August 2016 einen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses vorgelegt hat (18/10343), der aber keinen Auskunftsanspruch zu Gunsten eines Scheinvaters enthielt. Diesen Umstand hätten bereits die Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf der Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2019 für äußerst unbefriedigend gehalten und eine entsprechende Änderung angemahnt. Die Abgeordneten fragen, warum der Gesetzentwurf nicht in den Bundestag eingebracht wurde, wie ein Auskunftsanspruch ausgestaltet werden soll, der das Persönlichkeitsrecht der Mutter wahrt, und inwieweit der Gesetzentwurf bei der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 472/14) als Grundlage dienen soll.

hib - heute im bundestag Nr. 343

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