Mohr hält deshalb schon den Ausgangspunkt der verfassungsgerichtlichen Kritik für verfehlt. Wenn das Oberlandesgericht gar nicht auf PAS oder ein entsprechendes Konzept zurückgegriffen habe, dann gehe auch die daran anknüpfende Zurückweisung ins Leere. Besonders problematisch sei aus seiner Sicht, dass diese Aussagen des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis weit über den Einzelfall hinauswirkten. Obwohl ihnen nach seiner Analyse keine eigentliche Bindungswirkung zukomme, entfalteten sie eine erhebliche Ausstrahlungswirkung - und würden nun vielfach so gelesen, als sei die gesamte Forschung zu manipulativer Eltern-Kind-Entfremdung widerlegt. Genau dieser Schluss sei nach Mohr falsch.
In seinem Vortrag verweist Mohr außerdem darauf, dass die internationale Fachdebatte heute überwiegend nicht mehr mit dem Begriff „Parental Alienation Syndrome“, sondern mit „Parental Alienation“ arbeite. Er macht geltend, dass hierzu eine umfangreiche Fachliteratur existiere und dass das Phänomen keineswegs jede kindliche Ablehnung eines Elternteils erkläre. Voraussetzung sei vielmehr, dass Manipulation tatsächlich feststellbar ist, dass das Kind diese übernommen hat und dass keine tragfähigen Gründe für die Ablehnung vorliegen, etwa Missbrauch oder erhebliche Vernachlässigung.
Auch der Aussage des Bundesverfassungsgerichts, es fehle an empirischen Belegen für die Wirksamkeit einer Herausnahme aus dem Haushalt des manipulierenden Elternteils, widerspricht Mohr ausdrücklich. Er verweist auf von ihm dargestellte Literatur und Fallauswertungen und kommt zu dem Ergebnis, dass das Gericht den Forschungsstand verkürzt und missverständlich wiedergegeben habe. Seine Schlussfolgerung ist entsprechend deutlich: Der BVerfG-Beschluss habe das Thema manipulative Eltern-Kind-Entfremdung nicht sachlich geklärt, sondern zusätzliche Verunsicherung geschaffen. Umso wichtiger sei eine präzise juristische und wissenschaftliche Auseinandersetzung - ohne Schlagworte, aber auch ohne vorschnelle Abwertung eines ganzen Problemfeldes.
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