BVerfG-Beschluss zu PAS/EKE: Rechtsanwalt Josef A. Mohr widerspricht deutlich

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2023 (1 BvR 1076/23) hat eine sorgerechtliche Entscheidung des OLG Köln aufgehoben. Besondere Aufmerksamkeit fand dabei eine Passage, in der das Gericht ausführte, mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen „Eltern-Kind-Entfremdung“ werde auf das als fachwissenschaftlich widerlegt geltende Konzept des sogenannten „Parental Alienation Syndroms (PAS)“ zurückgegriffen. Außerdem erklärte das Gericht, es gebe nach derzeitigem Stand der Fachwissenschaft keinen empirischen Beleg für elterliche Manipulation bei kindlicher Ablehnung eines Elternteils und auch keinen Beleg für die Wirksamkeit einer Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt des angeblich manipulierenden Elternteils.

Auf dem Familienkongress 2024 hat Rechtsanwalt Josef A. Mohr diese Passage eingehend analysiert unf einer scharfen juristischen Kritik unterzogen. Sein zentraler Vorwurf: Das Bundesverfassungsgericht habe dem OLG Köln eine Begründung zugeschrieben, die sich in dessen Entscheidung so gerade nicht finde. Nach Mohrs Darstellung wurden dort weder die Begriffe PAS noch „Eltern-Kind-Entfremdung“ als fachliches Konzept verwendet; das OLG habe vielmehr lediglich eine konkrete Entfremdung der Kinder vom Vater beschrieben und daraus familiengerichtliche Folgerungen gezogen.

Mohr hält deshalb schon den Ausgangspunkt der verfassungsgerichtlichen Kritik für verfehlt. Wenn das Oberlandesgericht gar nicht auf PAS oder ein entsprechendes Konzept zurückgegriffen habe, dann gehe auch die daran anknüpfende Zurückweisung ins Leere. Besonders problematisch sei aus seiner Sicht, dass diese Aussagen des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis weit über den Einzelfall hinauswirkten. Obwohl ihnen nach seiner Analyse keine eigentliche Bindungswirkung zukomme, entfalteten sie eine erhebliche Ausstrahlungswirkung - und würden nun vielfach so gelesen, als sei die gesamte Forschung zu manipulativer Eltern-Kind-Entfremdung widerlegt. Genau dieser Schluss sei nach Mohr falsch.

In seinem Vortrag verweist Mohr außerdem darauf, dass die internationale Fachdebatte heute überwiegend nicht mehr mit dem Begriff „Parental Alienation Syndrome“, sondern mit „Parental Alienation“ arbeite. Er macht geltend, dass hierzu eine umfangreiche Fachliteratur existiere und dass das Phänomen keineswegs jede kindliche Ablehnung eines Elternteils erkläre. Voraussetzung sei vielmehr, dass Manipulation tatsächlich feststellbar ist, dass das Kind diese übernommen hat und dass keine tragfähigen Gründe für die Ablehnung vorliegen, etwa Missbrauch oder erhebliche Vernachlässigung.

Auch der Aussage des Bundesverfassungsgerichts, es fehle an empirischen Belegen für die Wirksamkeit einer Herausnahme aus dem Haushalt des manipulierenden Elternteils, widerspricht Mohr ausdrücklich. Er verweist auf von ihm dargestellte Literatur und Fallauswertungen und kommt zu dem Ergebnis, dass das Gericht den Forschungsstand verkürzt und missverständlich wiedergegeben habe. Seine Schlussfolgerung ist entsprechend deutlich: Der BVerfG-Beschluss habe das Thema manipulative Eltern-Kind-Entfremdung nicht sachlich geklärt, sondern zusätzliche Verunsicherung geschaffen. Umso wichtiger sei eine präzise juristische und wissenschaftliche Auseinandersetzung - ohne Schlagworte, aber auch ohne vorschnelle Abwertung eines ganzen Problemfeldes.
 

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