Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021
Eltern sein von Anfang an
Eltern zu sein ist eine gemeinsame Herausforderung. Die Betreuung und Erziehung wird heute noch zu oft überwiegend von einem Elternteil bewältigt. Karriere-, Gehalts- und Renteneinbußen sind häufig die Folgen, die zu einem Ungleichgewicht zwischen den Eltern beitragen.
Für eine gleichberechtigte Elternschaft halten wir es für wichtig, dass beide Eltern von Anfang an gemeinsam in die Betreuung und Erziehung der Kinder eingebunden sind. Deshalb sollten beide Eltern entsprechenden gesetzlichen Schutz im Berufsleben erhalten. Wenn Väter für ein Unternehmen dasselbe unternehmerische Risiko wie Mütter darstellen, dann sind Väter ebenso wie bisher Mütter der Gefahr ausgesetzt, aufgrund der familiären Situation berufliche Nachteile zu erleiden.
Wir fordern daher, dass die Familie insgesamt von Beginn an gut abgesichert ist und die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung durch beide Elternteile gefördert und gefordert wird und die Politik hierfür die erforderlichen Rahmenbedingungen schafft.
Unsere Fragen:
- Befürwortet Ihre Partei die Ausweitung des Kündigungsschutzes des Mutterschaftsschutzgesetzes im Sinne eines Familienschutzgesetzes auch auf Väter, um die Familie insgesamt vor negativen, beruflichen Folgen in der Familienwerdungsphase zu schützen?
- Setzen Sie sich für die Umsetzung der mit der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie geforderten Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt ein?
- Unterstützt Ihre Partei die Einführung einer 4-wöchigen Familienfindungsphase, in der ab Geburt Mutter und Vater sich gemeinsam auf das neue Familienleben einstellen können („Mutterschaftsurlaub“ auch für Väter)
- Unterstützen Sie die Forderung, die Wahrnehmung der Erziehungszeiten der Eltern paritätisch aufzuteilen (z.B. mindestens 7 Monate Mütter, 7 Monate Väter), um die Bindung der Kinder auch an den Vater zu stärken und einseitige, kindbedingte Erwerbsausfälle von Müttern zu reduzieren?
Elternschaft auf Augenhöhe
Elternschaft ist eine gemeinsame Aufgabe von Mutter und Vater – mit den gleichen Rechten und auch den gleichen Pflichten. In der Realität ist es aber häufig noch so, dass Eltern aufgrund ihres Geschlechtes in Rollen gedrängt werden, die sie selbst häufig nicht mehr ausfüllen wollen:
Die Mutter , die allein beruflich zurückzustecken und sich um die Kinder zu kümmern hat und der Vater, dessen vorrangige Aufgabe nicht die Betreuung und Versorgung der Kinder, sondern die Erwirtschaftung des Einkommens der Familie ist – für die Kinder und deren Erziehung ist ja die Mutter verantwortlich.
In unserer heutigen, nach Gleichberechtigung strebenden, Gesellschaft wirken solche Rollenzuschreibungen überholt. Trotzdem werden solche Rollenmodelle gesetzlich noch immer unterstützt. Dabei wünschen sich bereits 77% der Bevölkerung, dass sich Mutter und Vater zu gleichen Teilen an der Betreuung und Erziehung der Kinder beteiligen, wie eine repräsentative Umfrage des Instituts Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2017 ergeben hat.
Es braucht daher gesetzgeberische Maßnahmen, um Augenhöhe zwischen beiden Elternteilen herzustellen und beiden dieselben Chancen zu geben und die Risiken der Elternschaft fair zu verteilen. Letztendlich sollten diese Maßnahmen den Kindern auch verdeutlichen, dass beide Eltern gleichwertig sind und Mama nicht nur kochen und putzen und Papa nicht nur Geld verdienen kann.
Unsere Fragen:
- Setzt Ihre Partei sich dafür ein, die gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt (bzw. Vaterschaftsfeststellung) als Regelfall gesetzlich festzuschreiben?
- Setzt sich Ihre Partei dafür ein, das Prinzip der gemeinsamen Elternverantwortung auch nach einer Trennung fortzuschreiben, d.h. das Prinzip der Doppelresidenz als gesellschaftliches Leitbild [1] ins Deutsche Recht zu übernehmen?
- Setzt Ihre Partei sich für die vorbehaltlose Umsetzung der Resolution 2079 (2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Deutschland ein? (Wenn nein, dann bitte die Gründe mit angeben.) Welche Schritte wollen Sie dazu konkret unternehmen?
- Setzen Sie sich dafür ein, nach einer Trennung neben Alleinerziehenden (nur ein Elternteil in die Erziehung eingebunden) auch Getrennterziehende (beide Eltern sind in die Erziehung eingebunden) als gleichwertige Familienform in allen zukünftigen Gesetzesvorhaben zu berücksichtigen, bestehende Gesetze daraufhin zu reformieren und Förder- und Unterstützungsangebote den unterschiedlichen Bedarfen beider Gruppen anzupassen.
Ein zeitgemäßes Familienrecht und Unterstützung von Eltern in Trennungssituationen
Wenn Eltern sich trennen, ist dies meist eine belastende Situation für alle Beteiligten, vor allem für die Kinder, die mit einer Entscheidung der Erwachsenen leben müssen, die sie selbst nicht gewünscht haben. Hier wäre es wichtig, dass sich trennende Familien auf einen rechtlichen Rahmen, der sie unterstützt, verlassen können.
Die Realität sieht aber leider so aus, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen der letzten Jahrzehnte vor allem dazu geführt haben, dass Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten massiv zugenommen haben und immer länger dauern.[2] Deeskalierende Maßnahmen wurden weitestgehend ignoriert und Eltern damit in den Streit getrieben. Ein Streit, unter dem Kinder häufig zerbrechen.
Während andere europäische und internationale Staaten seit langem zeitgemäße und bewährte Modifikationen ihrer familienrechtlichen Regelungen vorgenommen haben, ist das deutsche Familienrecht ein Sanierungsfall und auch die wenigen Vorschläge der letzten Legislaturperiode waren nur als verfassungswidriger Totalausfall zu bewerten.
Was es bräuchte, wäre eine längst überfällige, große Familienrechtsreform, welche Streit vermeidet, Eltern unterstützt, Kinder entlastet und sie vor den negativen Auswirkungen des Elternstreits bestmöglich schützt.
Unsere Fragen:
- Welchen Anpassung-, Modernisierungs- und Verbesserungsbedarf sieht Ihre Partei im Familienrecht?
- Wie steht Ihre Partei zur Einführung einer verpflichtenden Beratung / Mediation vor Einleitung eines familiengerichtlichen Verfahrens (mit entsprechenden Ausnahmen in eilbedürftigen Fällen, Kinderschutzfällen etc.)? Welche Maßnahmen planen Sie, zur Realisierung eines solchen Vorhabens zu initiieren?
- Wie steht Ihre Partei zu einer bundesweiten Einführung der „Cochemer Praxis“ als deeskalierenden, interdisziplinären Ansatz zur Unterstützung von sich trennenden Eltern im gerichtlichen Verfahren?
- Welche Konzepte verfolgen sie, um Verfahren im Sorge- und Umgangsrecht zu beschleunigen?
- Plant Ihre Partei weitere Maßnahmen, die tatsächliche Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung und die sich aus Art. 6 GG gegenüber dem Kind ergebende Sorgepflicht nach einer Trennung auch durch eine Ausweitung der Betreuung durch beide Elternteile zu stärken, damit nicht ein Elternteil allein die Betreuungsverantwortung für die Kinder nach einer Trennung bewältigen muss, und wenn ja welche?
Faire finanzielle Regelungen für beide Eltern
Geld ist eines der häufigsten Streitthemen zwischen Eltern. Es ist notwendig, damit Eltern und Kinder gut versorgt sind. Es ist aber auch Anreiz zu Fehlmotivationen, welche die Bedürfnisse der Kinder ausblenden.
Unsere Steuergesetze schaffen noch immer Fehlanreize in der Betreuungsaufteilung verheirateter Eltern. Das Kindesunterhaltsrecht orientiert sich noch immer am längst überholten Prinzip „einer betreut, einer zahlt“ und benötigt dringend eine grundlegende Reform und einen Paradigmenwechsel hin zu „beide betreuen, beide zahlen“, verbunden mit der Anforderung, keine kindeswohlfremden Anreize zur Eskalation des Streits zu setzen.
Der Reformbedarf rund um die finanziellen Regelungen für Familien ist also enorm. Daher
Unsere Fragen:
- Setzt sich Ihre Partei für eine Abschaffung des Ehegattensplittings ein?
- Wie steht Ihre Partei zur steuerlichen Berücksichtigung des Mehraufwandes (u.a. zwei Haushalte, Wohnung, Betreuung und Versorgung, Logistik) getrennt erziehender Eltern nach einer Trennung?
- Welche Konzepte zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen verfolgen Sie?
- Welches konkrete Konzept verfolgt ihre Partei, um ein zeitgemäßes Unterhaltsrecht zu schaffen, welches die Erziehungs- und Betreuungsleistungen beider Eltern berücksichtigt?
- Würden Sie die Einführung eines webbasierten, für Eltern kostenfreien, Unterhaltsrechners befürworten, anhand dessen Eltern selbst anhand ihres Einkommens und ihrer Betreuungsaufteilung schnell und einfach ohne kostenintensive anwaltliche Beratung und langwierige Gerichtsprozesse die finanziellen Ausgleichsansprüche beim Kindesunterhalt ermitteln und anpassen können?
- Wie steht Ihre Partei zu Überlegungen, die unzähligen und verwaltungsintensiven Einzelleistungen für Kinder in eine einheitliche Kindergrundsicherung zu integrieren, welche sich an einem einheitlichen Existenzminimum von Kindern orientiert und an der sich die Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beteiligen haben?
Ein zeitgemäßes Familienministerium und Geschlechterrepräsentanz
Die Familie ist für viele Menschen das Zentrum ihres sozialen Lebens. Die Familie soll sich daher auch im Bundesfamilienministerium wiederfinden. Die Jugend, Senioren und Frauen finden sich auch explizit im Namen wieder (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Jugend), Männer (und auch das dritte Geschlecht) hingegen nicht. Gleichberechtigung als Grundrechtsauftrag (nicht Gleichstellung, wie immer wieder angeführt wird) kann aber nur erreicht werden, wenn alle Beteiligten in gesellschaftliche und politische Entwicklungsprozesse eingebunden sind. Die Bedürfnisse von Männer und Vätern werden bisher nur unzureichend wahrgenommen.
Dass Familie von vielen noch immer als „Frauensache“ gesehen wird (um nicht den Begriff „Gedöns“ von Ex-Kanzler Schröder zu zitieren), zeigt sich auch in der Besetzung der Leitung des Ministeriums. In den letzten 50 Jahren gab es lediglich einen männlichen Familienminister (Heiner Geisler, 1982 – 1985), was auch schon wieder 35 Jahre her ist.
Ein Bundesfamilienministerium sollte aus unserer Sicht alle Mitglieder der Familie berücksichtigen. Ein Anspruch, den das Ministerium aus unserer Sicht bisher nur unzureichend erfüllen konnte.
Ähnlich sieht es in den Parteien aus. Die Repräsentanz weiblicher Interessen ist in nahezu allen Parteien mit eigenen Organisationen vertreten, ein männliches Pendant hierzu fehlt. Familienthemen werden, trotz aller Bestrebungen zu paritätischer Besetzung, weiterhin überwiegend von Frauen vertreten und so tradierte Rollenmodelle befördert.
Unsere Fragen:
- Treten Sie dafür ein, dass es künftig ein Bundesfamilienministerium ohne weitere Namenszusätze gibt?
- Würden Sie es befürworten, wenn das Bundesfamilienministerium zukünftig alternierend mit einem Mann und einer Frau besetzt wird oder das Ministerium mit einer männlichen und weiblichen Doppelspitze geführt wird?
- Befürworten Sie, dass die Leitungsebene des Bundesfamilienministeriums je Abteilung und Unterabteilung mit einer Mindest-Geschlechterquote von 60:40 besetzt wird?
- Setzen Sie sich dafür ein, dass Gleichstellungsbeauftragte zukünftig nicht mehr nur ausschließlich Frauen, sondern auch Männer oder Divers sein können?
- Befürworten Sie analog zu den Frauenorganisationen in Parteien auch die Einrichtung entsprechender Männer-Organisationen zur Vertretung männerspezifischer Themen innerhalb Ihrer Partei?
- Gibt es in Ihrer Partei Ansprechpartner konkret für die Belange von Frauen, Müttern, Mädchen und für die Belange von Männern, Vätern, Jungen? Wenn ja, welche sind dies?
- Welchen Frauen-/ Männeranteil hat Ihre Partei im Familienausschuss des Deutschen Bundestages und in den einzelnen Bundesländern?
Gewalt kennt kein Geschlecht
In der öffentlichen Diskussion wird das Thema Gewalt weit überwiegend als Gewalt gegen Frauen wahrgenommen. Dabei ist es unbestritten, dass Männer weiterhin weitaus häufiger von Gewalthandlungen betroffen sind, als Frauen. Selbst im Bereich der häuslichen Gewalt sind Männer nach verschiedenen internationalen und nationalen Studien in etwa der Hälfte der Fälle Opfer von Partnerschaftsgewalt. Selbst die polizeiliche Kriminalstatistik weist einen Anteil von männlichen Opfern häuslicher Gewalt von rund 20% aus, wobei hier regelmäßig betont wird, dass das Dunkelfeld gerade bei Männern noch deutlich höher liegt, da der Mann als Opfer noch deutlich schambesetzter ist, als dies bei Frauen der Fall ist.
Diese Realität findet sich in den Maßnahmen auf Bundesebene allerdings in keiner Weise wieder. Hier werden nahezu ausschließlich die ebenfalls wichtigen Maßnahmen für den Schutz von Frauen vor Gewalt gefördert und unterstützt. Das Thema Gewaltprävention von Männern ist kaum existent und hat erheblichen Nachholbedarf.
So lässt sich die Anzahl der häufig privat finanzierten Gewaltschutzwohnungen für Männer in Deutschland noch immer an zwei Händen abzählen (bei über 400 – öffentlich finanzierten - autonomen Frauenhäusern bundesweit) und obwohl es auf Bundesebene schon lange ein mit massivem Aufwand beworbenes Hilfetelefon für von Gewalt betroffene Frauen gibt, gibt es erst seit kurzem ein von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bayern ins Leben gerufenes Projekt eines Männerhilfetelefons.
Unsere Fragen:
- Wie ist Ihre Haltung zum Thema Gewaltprävention in Bezug auf Männer, Frauen und weitere Geschlechter?
- Steht Ihre Partei zu der Forderung, dass Bundesmittel zur Prävention von häuslicher Gewalt ab der 20. Legislaturperiode zu mindestens 20% auch für Projekte zum Schutz von Männern vor häuslicher Gewalt eingesetzt werden?
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Männerschutzhäuser und Männerschutzwohnungen mit mindestens 25% der Mittel gefördert werden, die bisher für Frauenhäuser aufgewendet werden, da hier ein erheblicher Nachholbedarf besteht?
- Befürworten Sie, die Mittelverteilung der geschlechtsspezifischen Projekte zur Gewaltprävention den Anteilen der Gewaltbetroffenheit, die die im Jahr 2020 angekündigte Dunkelfeldstudie zum Thema häusliche Gewalt ergeben wird, anzupassen?
- Wie stehen Sie zu der Forderung, das Thema Gewaltprävention zukünftig stärker geschlechtsneutral im Sinne des Mottos „Gewalt kennt kein Geschlecht“ zu gestalten?
Kinder vor psychischer Gewalt schützen
Ein wichtiger Punkt ist der Bereich der Gewalt gegen Kinder. Hier wurden im Bereich der körperlichen und sexualisierten Gewalt gegen Kinder in den letzten Jahren wichtige Fortschritte erzielt und das Bewusstsein für diese Gewaltformen und deren schädigender Wirkung auf Kinder gestärkt.
Der §1631 (2) BGB besagt, dass Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben und körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig sind.
Insbesondere der Bereich der seelischen Verletzungen von Kindern (psychischer / emotionaler Missbrauch) findet in Deutschland bisher aber nahezu keine Beachtung. Gerade in schwierigen Fällen elterlicher Trennungen erleiden Kinder häufig erhebliche Belastungen, Abwertungen des anderen Elternteils, aktive Instrumentalisierung im Elternstreit. Viele Kinder verlieren den Kontakt zu einem von ihnen geliebten Elternteil durch eine induzierte Eltern-Kind-Entfremdung. Diese wird als eine schwere Form psychischer Kindesmisshandlung gewertet, vor der Kinder in Deutschland nahezu nicht geschützt werden.
Wichtig wäre hier auch ein frühzeitiges Einschreiten, wenn es zu Problemen bei der Wahrnehmung der Betreuungszeiten (auch „Umgang“ genannt) kommt. Die zu selten verhängten Ordnungsgelder haben sich als wenig effektives Mittel erwiesen. Dazu kommt: Das Leben von Eltern-Kind-Beziehung ist ein Grund- und Menschenrecht, welches allerdings im deutschen Recht nur unzureichend geschützt ist. Während die Verletzung der Unterhaltspflicht eine Straftat ist (§170 StGB) und in die Kriminalstatistik als eine Form von Gewalt einfließt, gibt es für die deutlich schwerwiegenderen Fälle der Umgangsbe- und Verhinderung sowie der Eltern-Kind-Entfremdung kein entsprechendes Äquivalent. Auch dies führt dazu, dass Deutschland eines der Länder mit den höchsten Raten von Kontaktabbrüchen zwischen Eltern und Kindern nach einer Trennung ist, mit lebenslangen gesundheitlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Kinder.
Unsere Fragen:
- Welche Strategie verfolgt Ihre Partei zum Schutz von Kindern vor psychischer Gewalt, insbesondere im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung?
- Setzen Sie sich dafür ein, dass für den Bereich der Umgangsbe- und Verhinderung ein eigener Straftatbestand eingeführt wird?
- Setzen Sie sich dafür ein, dass für die Eltern-Kind-Entfremdung ein eigener Straftatbestand geschaffen wird, welcher in seinem Strafmaß über die Umgangsbe- und Verhinderung hinausgeht?
- Setzen Sie sich dafür ein, dass der §235 StGB auch um die Kindesentziehungen innerhalb Deutschlands erweitert wird?
[1] Der Begriff des Leitbildes ist wie folgt zu verstehen: Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde (negative Kindeswohlprüfung)
[2] Vergl. Auswertung der Umfrage „Bis das Kind zerrieben ist“ des Väteraufbruch für Kinder e.V. zur Dauer von Sorge- und Umgangsverfahren, 2021, https://vaeteraufbruch.de/verfahrensdauer