Stellungnahme des „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ zum Verfassungsbeschwerdeverfahren 1BvR 1620/04
Allgemeine Einschätzung
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hält das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts für verfassungskonform.
- Es trägt vom Umfang und der konkreten Ausgestaltung der auferlegten Umgangspflicht dem Kindeswohl in kurz- wie langfristiger Perspektive in wohl optimaler Weise Rechnung, und greift in die Rechte des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau nur nach nachvollziehbarer Abwägung gegen die Rechte des Kindes ein.
- Es dient auch dem Kindeswohl der beiden ehelichen minderjährigen Kinder des Beschwerdeführers, die nicht Verfahrensbeteiligte sind, aber dennoch in der Verfassungsbeschwerde (S.8) als ebenfalls in ihren Rechten nach Art. 6 GG Verletzte aufgeführt werden, und deren Interessen in der hier zu findenden Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen sind.