Anmerkungen zum Thema Trennungskinder und ihre Eltern

Es gibt nur zwei Menschen auf der Welt, die mich in diese Welt gebracht haben – Vater und Mutter!

Deshalb: 
Allen Kindern beide Eltern – von Anfang an und auch nach Trennung und Scheidung!

Die UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern die Kenntnis ihrer Identität (u.a. Kenntnis ihrer Herkunftsfamilie) und das Aufwachsen mit beiden leiblichen Eltern zu. Wenn auch spät, so doch von unserm Staat den Kindern zugesichert! 

  1. Unter Eltern-Kind-Entfremdung verstehen wir den fehlenden Kontakt und das fehlende gemeinsame Aufwachsen von Kindern mit ihren Eltern bzw. einem Elternteil.
  2. Eltern-Kind-Entfremdung hat viele – manchmal mehrere – Ursachen und beschreibt zunächst lediglich die Lebenssituation von Kindern, die nicht mit beiden Eltern aufwachsen (können). 
  3. Eltern-Kind-Entfremdung ist ein strukturstabiles Phänomen und nicht an das Geschlecht des Elternteils gebunden, bei dem das Kind nicht leben kann. 
  4. Eltern-Kind-Entfremdung kann schon bei der Geburt beginnen; vor allem dann, wenn die Mutter nicht weiß, wer der Vater des Kindes ist, den Vater über Schwangerschaft und Geburt in Unkenntnis lässt, keinen Kontakt zwischen Vater und Kind wünscht bzw. der Vater eine Beziehung zum Kind ablehnt und „flüchtet“.
  5. Kinder, die mit Hilfe einer Samenspende in diese Welt kommen, haben meistens keinen Kontakt zu ihrem leiblichen Vater. Viele von ihnen haben sich im Verein „Spenderkinder“ zusammengeschlossen und suchen häufig Halbgeschwister bzw. ihren leiblichen Vater. Zur Reproduktionsmedizin gibt es das Samenspenderregistergesetz, das Kindern die Kenntnis ihres leiblichen, genetischen Vaters ab einem Alter von 16 Jahren ermöglicht.
  6. Soweit Vater und Mutter Einfluss auf den Kontakt und die Beziehung zum jeweils anderen Elternteil haben, lassen sich möglicherweise folgende Gründe für einen Kontaktabbruch und eine längerfristige Verweigerung des Kontaktes zum anderen, außerhalb lebenden Elternteils vermuten bzw. feststellen:
  • Der überwiegend betreuende Elternteil wünscht keinen Kontakt des Kindes zum anderen – außerhalb lebenden Elternteil. Das Kind erkennt (schon sehr früh bzw. jung) die Haltung des betreuenden Elternteils (Intuition). Aus Abhängigkeit und Loyalität verweigert es den Kontakt zum außerhalb lebenden Elternteil selbst dann, wenn es in der Vergangenheit von diesem gut versorgt wurde („Mama ich liebe dich, aber ich werde mich nicht mehr melden und nicht mehr kommen“) Neben der Anspannung eines Loyalitätskonfliktes kann es hier auch zur Parentifizierung kommen. Sollte das Kind instruiert sein , dann spricht Harry Dettenborn (Kindeswohl und Kindeswille) von „psychoemotionalem Missbraucht“.
  • Beide Eltern sind hochstrittig und das bereits vor der Trennung. Jede – vor allem familienrechtlich getroffene „Umgangsregelung“ führt zu einer erheblichen psychischen Belastung des darin involvierten Kindes. Beide Eltern werten sich ab, suggerieren dem Kind ggf. der andere Elternteil sei gefährlich bzw. missbraucht es. In solchen Fällen brechen ältere Kinder den Umgang zum außerfamiliär lebenden Elternteil ab. In seltenen Fällen auch den Umgang zum bisher betreuenden Elternteil und kommen von einem Umgang nicht wieder zurück.
  • Bei der Trennung „entführt“ ein Elternteil die gemeinsamen Kinder – hin und wieder ins Ausland  (dann gibt es einen Rückführungsanspruch, den es im Inland nicht gibt); in einigen Fällen auch an einen unbekannten Ort. In diesen Fällen hat der jeweils zurückgebliebene Elternteil weder Kontakt zu seinem Kind noch Informationen über dessen Lebenssituation und Wohlbefinden. 
  • In seltenen Fällen ist ein betreuender Elternteil psychisch erkrankt und hat keine Vorstellung von dieser Auswirkung auf den Kontaktabbruch des Kindes zum jeweils anderen Elternteil. 
  • Der sogenannte „Umgangsberechtigte“ außerfamiliär lebende Elternteil behandelt das Kind so schlecht, dass es ggf. trotz aller Bemühungen des betreuenden Elternteils den Umgang / Kontakt / die Beziehung zu diesem ablehnt („warum schickst du mich dahin, ich will nicht“) 
  • Weitere Gründe können neue Partnerschaften sein, wenn der/die „Neue“ den Umgang und die Beziehung zum Kind ablehnen. Es können die „Schwiegereltern“ negativen Einfluss nehmen, es können weitere Kinder in der Patchworkfamilie eine Rolle spielen und denkbar sind auch weitere Einflüsse wie Entfernungen und Erkrankungen. Beschlüsse von Familiengerichten zum Kontaktverbot und Umgangsausschluss ohne Wiederanbahnungskonzept führen zum langjährigen Eltern-Kind-Entfremdungen.

In „Wir erwachsenen Trennungskinder“ zeigen die Autorinnen auf, welche biographischen Auswirkungen eine Elterntrennung auf das Leben ihrer Kinder haben kann.

Wir wissen seit langem, dass Trennungskinder gesund aufwachsen können. Das Konzept Kooperative Elternschaft des Väteraufbruch für Kinder e.V. – auf der Basis von Bindungsfürsorge und gegenseitigem Respekt – schützt Kinder vor Loyalitätskonflikten und Parentifizierungen. Außerdem ermöglicht es den Eltern eigene Entfaltungsmöglichkeiten in Familie und Beruf. Hierzu wird von den Erwachsenen, also den Eltern, erwartet, dass sie zwischen der (Liebes)-Paarebene als Mann und Frau und der Elternebene als Mutter und Vater trennen können und ihr Scheitern als Paar aufarbeiten.