Leitbild des Väteraufbruch für Kinder e.V.

Präambel

Auszug aus der Satzung:

  1. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. fördert Emanzipation der Väter in Bezug auf die Erziehung der Kinder. Dies beinhaltet das Recht des Kindes auf beide Eltern und die Aufwertung der Rolle des Vaters im Leben der Kinder.
  2. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. fördert die Bildung zur Wahrnehmung gemeinsamer elterlicher Verantwortung zum Wohle des Kindes, insbesondere aus der Sicht von Vätern.
  3. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. ist auf seinem satzungsgemäßen Tätigkeitsgebiet ein Antidiskriminierungsverband im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Eine besondere Aufmerksamkeit gilt den Belangen behinderter Väter und Mütter, die wegen ihrer Behinderung bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Aufgaben diskriminiert werden.
     

Unser Motto lautet

A l l e n   K i n d e r n   b e i d e   E l t e r n
 

Leitbild des VAfK

Ziel des Väteraufbruchs für Kinder e.V. ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.

Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.
 

I.  Selbsthilfe und Beratung vor Ort

In der Hilfe zur Selbsthilfe, also unseren Beratungsangeboten vor Ort, wollen wir Möglichkeiten schaffen, dass unsere engagierten Mitglieder Aus- und Fortbildungsangebote erhalten, die ihnen eine fachlich gute Beratung ermöglicht und auch Möglichkeiten zum Austausch / Supervision schaffen. Auch die Möglichkeiten öffentlicher Förderungen sollen hierbei geprüft und, sofern sinnvoll und zu den Zielen des Vereins passend, genutzt werden. Wir wollen in unserer Beratung professioneller werden, immer in dem Bewusstsein, dass wir eine ehrenamtliche Organisation sind und auch bleiben wollen. Wir leisten Hilfe im Rahmen unserer Möglichkeiten – von der ehrenamtlichen Telefon-Hotline vor Ort, den Gesprächsangeboten bis hin zum freien Träger der Jugendhilfe, wo dies gewünscht, sinnvoll und von den Beteiligten vor Ort umsetzbar ist.
 

II.  Ausrichtung und Grundverständnis des Vereins

Unser Motto „Allen Kindern beide Eltern“, hinter dem wir weiterhin uneingeschränkt stehen, schließt immer Mutter und Vater ein. Wir wollen, dass getrenntlebende Eltern gleichverantwortliche Betreuungslösungen für ihre Kinder finden. Daher richten wir uns auch schon seit Jahren an beide Eltern und haben dies in unser Selbstverständnis integriert.
 

III. Wofür wir eintreten

Der VAfK tritt ein für die Rechte der Kinder im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere für das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Identität/Herkunft und der Erziehung durch beide Eltern von Anfang an.

Zum Beispiel:

  • Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern haben das Recht von Anfang an mit zwei sorgeberechtigten Eltern aufzuwachsen. Deshalb muss der Vater (ggf. ab Vaterschaftsfeststellung) die gemeinsame elterliche Sorge erhalten.
  • Väter sollten ab der Geburt ihres Kindes für eine Familienfindungsphase von der Arbeit gesetzlich freigestellt sein.
  • Kinder müssen davor geschützt werden, aufgrund hochstrittiger Elternkonflikte einen Teil ihrer Herkunftsfamilie durch Entfremdung zu verlieren.
     

Sein Motto: „Allen Kindern beide Eltern“ sieht der Väteraufbruch für Kinder am besten durch kooperative Elternschaft umgesetzt. Nach Trennung und Scheidung der Eltern müssen die Beziehungen der Kinder zu Vater und Mutter auch in neuen Familienformen gesichert bleiben. Der erhöhte Aufwand der Kinderbetreuung in einer Trennungsfamilie (u.a. zwei Haushalte; ggf. Betreuungsaufwand über große Entfernungen) muss steuerlich anerkannt werden. 

Zum Beispiel:

  • In Liebe und Verantwortung gegenüber ihrem Kind gehen Eltern respektvoll und wertschätzend miteinander um. Entwertungen und Ausgrenzungen treffen immer das Kind und gefährden sein Wohl und seine Entwicklung. Das ist Grundsatz unserer Beratungsarbeit.
  • Kooperative Elternschaft und die Betreuung durch Vater und Mutter sichern dem Kind gute Beziehungen zu beiden Eltern und lassen es sicher aufwachsen. Trennungseltern erhalten gegebenenfalls – am besten schon vor der Trennung – entsprechende Beratung und Unterstützung.
  • Kinder wachsen nach Trennung und Scheidung am besten bei zwei betreuenden Eltern in Doppelresidenz auf. Für diese Betreuungsform („getrennterziehend“) sind umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.
     

Solange Väter in Bezug auf ihr Familienleben und ihr Engagement benachteiligt sind, bedarf es gesellschaftlicher Veränderungen hin zur gleichberechtigten Elternschaft in allen Phasen ihres familiären und beruflichen Lebens.

Zum Beispiel:

  • Mit der Geburt seines Kindes übernimmt der Vater mit der Mutter die Verantwortung, Sorge und Erziehung. Sollte er sich dieser Aufgabe nicht gewachsen fühlen, so ist ihm Hilfe und Unterstützung zu gewähren.
  • Der Väteraufbruch für Kinder steht für eine gleichverantwortliche Aufteilung von Familie und Beruf sowie innerhalb der Familie für alle Aufgaben und Lebensbereiche (Haushalt/Kindererziehung). Väter benötigen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie (gilt auch für Trennungsväter).
  • Väter und Mütter haben ein Recht auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit, um mehr Zeit mit ihrer Familie verbringen zu können.

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