Position Paritätische Doppelresidenz

(verabschiedet auf der Bundesmitgliederversammlung am 15.02.2014 in Frankfurt/M)

In Deutschland ist inzwischen jedes dritte Kind von der Trennung seiner Eltern betroffen. Wenn ein Elternpaar sich trennt oder sich scheiden lässt, gehen Mann und Frau auseinander – als Vater und Mutter bleiben sie zusammen in der Verantwortung. Nach Trennung und Scheidung wird jedoch häufig wieder auf ein tradiertes Betreuungsmodell zurückgegriffen: Die Mutter kümmert sich um die Betreuung der Kinder, der Vater um die materielle Versorgung.

Kinder brauchen beide Eltern für eine förderliche Entwicklung. Das Betreuungsmodell der Paritätischen Doppelresidenz ermöglicht paritätische Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung und gewährleistet somit die Aufrechterhaltung und Förderung der Beziehung des Kindes zu seinen beiden Elternteilen. Dies entspricht den Vorgaben des Grundgesetzes und der UN-Kinderrechtskonvention.

Während das „Residenzmodell“ einen „Lebensmittelpunkt“ des Kindes bei einem „Hauptaufenthalts-Elternteil“ und „Umgangszeiten“ beim anderen, getrennt lebenden „Besuchs-Elternteil“ festlegt, bedeutet die Paritätische Doppelresidenz die gleichwertige, abwechselnde Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern.

Immer mehr Erfahrungen bestätigen, dass die Paritätische Doppelresidenz für Kinder von getrennt lebenden Eltern in der Regel die beste Lösung ist, denn sie erhält ihnen Familienleben mit beiden Eltern nicht nur in der Freizeit sondern auch im Alltag. Der Gefahr einer Eltern-Kind-Entfremdung und damit verbundenen psychischen und gesellschaftlichen Schäden wird ebenso im Ansatz entgegengewirkt wie eskalierenden Elternkonflikten. Dabei bietet die Paritätische Doppelresidenz ausreichend Flexibilität: Der Zeitanteil der Betreuung sollte in der Regel annähernd hälftig sein und kann dynamisch an das Alter des Kindes und die individuelle Lebenssituation angepasst werden.

Die Paritätische Doppelresidenz setzt auch den vielfach geforderten Elternkonsens nicht zwingend von Beginn an voraus. In hochstrittigen Fällen kann nämlich durch geeignete organisatorische Maßnahmen (z. B. Wechsel/Übergaben an einem neutralen Ort) und Sanktionen (bei Kommunikations- und Kooperationsboykott) gemeinsame Elternverantwortung ermöglicht werden. Geeignete, lösungsorientierte und deeskalierende Maßnahmen (Beratung, Mediation, Familientherapie) befähigen die Eltern dazu, einen hinreichenden Elternkonsens zu erzielen.

Alle familialen Professionen sind verpflichtet, das Recht des Kindes auf beide Eltern im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in den Mittelpunkt zu stellen. Dies bedeutet, in konsequenter Weise auf die Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz hinzuwirken. Hierbei haben Familiengerichte, Jugendämter und beratende Organisationen eine besondere Verantwortung und Vermittlerfunktion. Dies erfordert eine adäquate und verpflichtende Aus- und Weiterbildung. Die familialen Professionen sollten nach dem Vorbild der Cochemer Praxis zusammenarbeiten.

Die Paritätische Doppelresidenz ist die konsequente Umsetzung einer auf das Kindeswohl, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter ausgerichteten Familienpolitik für Familien auch nach Trennung und Scheidung und steht somit für den längst überfälligen Paradigmenwechsel im deutschen Familienrecht.

Der Väteraufbruch für Kinder fordert deshalb, dass nach dem Vorbild anderer Länder[1] die Paritätische Doppelresidenz als vorrangiges Betreuungsmodell nach Trennung und Scheidung in Gesetzen, Rechtsprechung und Rechtspraxis etabliert wird.

 


[1]   vgl. Australien, Belgien, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden, Tschechien