Einführung

In den 50er und 60er Jahren, bis weit in die 80er Jahre war die Lebensrealität in deutschen Familien die, dass der Mann schwerpunktmäßig für die materielle Versorgung der Familie zuständig war und die Frau schwerpunktmäßig für Heim und Kinder. 

Dieses Prinzip wurde logischerweise auch auf die Familiensituation nach einer Scheidung übertragen. Im sogenannten „Residenzmodell“ haben die Kinder ihren „Lebensmittelpunkt“ beim hauptbetreuenden Elternteil (in der Regel die Mutter), während der andere Elternteil (in der Regel der Vater) für den Unterhalt zuständig ist und die Kinder nur noch zeitlich begrenzt im Rahmen von „Umgang“ (in vielen Fällen auch überhaupt nicht mehr) sieht:, d.h. „eine betreut, einer bezahlt“.

1958 wurde das Gleichberechtigungsgesetz in Deutschland verabschiedet. Unter anderem wurde es Frauen gestattet, ohne Erlaubnis ihres Ehemanns ein Arbeitsverhältnis einzugehen – allerdings bis 1977 nur dann, wenn das “mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar” war.

Über die Jahre entwickelte sich die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern bzgl. Erwerbstätigkeit und Sorge um Familie und Heim weiter und gewann zunehmend an Dynamik. Dies wirkte sich auch auf die Familienrechtspraxis aus: Väter behielten nach der Scheidung das Sorgerecht und blieben nicht nur zahlende Erzeuger. 

In Deutschland dominiert nach wie vor das Residenzmodell die Praxis der Betreuung der Kinder nach Trennung und Scheidung. Dies steht im Widerspruch zum gesellschaftlichen Wandel. Väter beanspruchen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können, Mütter haben Interesse, sich beruflich zu engagieren und auch mehr Zeit für sich zu haben.

Als eine Folge und konsequente Umsetzung der Gleichberechtigung entwickelte sich das Konzept des Wechselmodells, oder besser die Doppelresidenz der Kinder.
 

Der ICSP

Der 1988 gegründete Verein „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ (VAfK) setzt sich seit jeher dafür ein, dass Kindern nach Trennung/Scheidung ihrer Eltern sowohl ihre Mutter als auch ihr Vater möglichst gleichwertig erhalten bleiben. Kontakte zu hochkarätigen Fachprofessionen führten auch zur Vernetzung mit internationalen Vertretern von Wissenschaft und Praxis, die sich der gleichen Aufgabe widmeten, nämlich die Forschung der Doppelresidenz, oder Shared Parenting, international voranzutreiben und an die Fachprofessionen ihrer Länder zu verbreiten. 
 

Der Verein

Es lag nahe, diese geballte Fachkompetenz auch formell zusammen zu führen. Dies führte zunächst zur Installation der internationalen Plattform „twohomes.org“ im Rahmen eines „Kick-off Workshops“ in Bonn im August 2013. Im nächsten Schritt trafen sich am 21.-23. Februar 2014 erneut n Bonn 26 führende Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft, um den „Internationalen Rat für die Paritätische Doppelresidenz“ bzw.. „International Council on Shared Parenting“ (ICSP) zu gründen. 
 

Der Zweck

Laut Satzung hat der Verein den Zweck, wissenschaftliche Erkenntnisse über die Rechte und Bedürfnisse von Trennungskindern in Bezug auf die getrennt lebenden Eltern voranzutreiben und zu verbreiten, sowie daraus resultierend Empfehlungen zu formulieren, wie die wissenschaftlich gewonnenen Erkenntnisse rechtlich und praxisbezogen umgesetzt werden können.

Rund 100 Mitglieder aus 28 Nationen bilden bis jetzt den ICSP.
 

Die Konferenzen des ICSP

Zur Verfolgung seiner Ziele veranstaltet der ICSP u.a. internationale Konferenzen:

  • 2014 und 2015 in Bonn
  • 2017 in Boston/USA
  • 2018 in Straßburg/Frankreich, auf Einladung des Europarates
  • 2020 in Vancouver/Kanada (coronabedingt kurzfristig nur online)
  • 2023 in Athen/Griechenland 

Anlässlich seines 10-jährigen Jubiläums veranstaltet der ICSP am 3. Mai 2024 eine „10th Anniversary „live online“ Conference“, nähere Informationen zu dieser kostenlosen Veranstaltung siehe https://www.twohomes.org/10th-anniversary-of-the-international-council-on-shared-parenting-icsp/.