Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodell trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils und erheblicher Kommuni­kations­probleme möglich

Wird seit einiger Zeit ein Wechselmodell praktiziert, kann das Gericht dieses auch gegen den Willen eines Elternteils und trotz erheblicher Kommuni­kations­probleme der Eltern anordnen. Voraussetzung ist aber, dass dies dem Kindeswillen entspricht und das Wechselmodell keine nachteiligen Auswirkungen auf das Kind hat. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.