Die Ausgrenzung des einen Elternteils - meistens des Vaters - ist häufig angewandte elterliche Praxis vor, während und nach Sorgerechtsstreitigkeiten. PAS bedeutet die kompromisslose Zuwendung eines Kindes zum "guten" und geliebten Elternteil und die ebenso kompromisslose Abwendung vom anderen, dem "bösen" und gehassten - ebenjenem, mit dem das Kind nicht mehr zusammenlebt, der nur Umgangsrecht hat oder darum kämpft.