Die Bundesregierung will das Namensrecht anpassen. In einem dazu vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts“ (20/9041) führt sie an, dass das geltende Namensrecht gerade im internationalen Vergleich „sehr restriktiv“ sei und „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien“ nicht mehr gerecht werde.