Nach den über 40zigjährigen Erfahrungen des Verbandes für Unterhalt und Familienrecht (ISUV) gibt es z. B. dann Probleme, wenn der Unterhaltspflichtige arbeitslos ist, wenn der Unterhaltspflichtige Leiharbeit verrichtet, wenn der Umgang grob behindert wird, wenn die/der unterhaltsberechtigte Mutter/Vater mit einem Freund/in zusammenlebt und weiterhin kräftig Unterhalt fordert, wenn die/der Unterhaltsberechtigte arbeiten könnte, dies aber nicht tut, sondern fadenscheinige Gründe vorschützt. Probleme gibt es auch immer dann, wenn aus einer zweiten Ehe Kinder hervorgehen und der Unterhalt objektiv nicht mehr reicht. „Zur Kenntnis genommen werden muss, dass die sogenannten Alleinerziehenden vielfach nicht alleine erziehen, sondern getrennt erziehen. Immer mehr unterhaltspflichtige Mütter und Väter haben einen großen Anteil an Betreuung übernommen. Sie steuern somit einen großen Anteil an Naturalunterhalt bei.“, stellt ISUVPressesprecher Josef Linsler fest.
Dass Geschiedene mit Kindern in die Armutsfalle tappen liegt nicht an der schlechten Zahlungsmoral der Väter, sondern an vielfach immer niedrigeren Gehältern im Zusammenhang mit dem internationalen Lohndumping. „Schon seit Jahren werden ständig die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle angehoben, aber immer mehr Unterhaltspflichtige verdienen weniger. Die Folge ist, dass immer öfter nicht oder nur zum Teil der volle Unterhalt gezahlt werden kann.“, hebt Linsler hervor.
Es liegt nicht an der Zahlungsmoral der Väter, sondern zum Teil auch an einer seit Jahrzehnten verfehlten, ungerechten Familien- und Steuerpolitik. Unterhaltszahler werden wie Ledige besteuert, das Doppelverdiener-Ehepaar kommt dagegen in den Genuss des Ehegattensplittings. Kindesunterhalt kann steuerlich nicht berücksichtigt werden. Darunter leiden die Alimentenzahler ganz besonders, vielen von ihnen bleibt am Monatsende gerade einmal der Selbstbehalt, das ist ein wenig mehr als der Sozialhilfesatz – und der wird manchmal unterschritten.