Anfrage zur Sorgerechtsreform

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist es zutreffend, dass sich die Bundesregierung auf Eckpunkte einer Reform des Sorgerechts bei unverheirateten Eltern - kein automatisches gemeinsames Sorgerecht ab Geburt, auf Antrag durch den Vater und Ablehnung nur bei Vorlage von Beweisen gegen den Vater, beispielsweise Gewalt oder Drogensucht - geeinigt hat, wie dies im Focus vom 15. März 2010 berichtet wird, und, wenn ja, auf welche Eckpunkte hat sich die Bundesregierung verständigt?

 

Es ist nicht zutreffend, dass sich die Bundesregierung bereits auf Eckpunkte einer Reform verständigt hat. Wie bereits anlässlich Ihrer mündlichen Frage vom 27. Januar 2010 dargelegt, gibt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Anlass, sehr sorgfältig zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ledige Väter auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter eine Möglichkeit bekommen sollen, ein gemeinsames Sorgerecht zu erhalten.