Heute erhalten unverheiratete Mütter bei der Trennung automatisch das alleinige Sorgerecht für ihr Kind. Ab 1. Juli 2014, wenn das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall wird, ändert sich dies. Eltern, die bis jetzt vom Sorgerecht ausgeschlossen waren, haben ab Juli während eines Jahres die Möglichkeit, die gemeinsame elterliche Sorge zu beantragen.