Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.
Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16. April 20131 hat der Gesetzgeber zwar dem gesetzlichen Leitbild der gemeinsamen elterliche Sorge Geltung verschafft.
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