Beide Elternteile sollen gleich behandelt werden

Gute Nachrichten für Väter von Kindern aus getrennten Beziehungen hat Simone Schilling vom Kreisjugendamt. Vor dem Ausschuss für Soziales und dem Jugendhilfeausschuss referierte sie über die neuen Gesetze zur Änderung des Sorgerechts bei nicht miteinander verheirateten Eltern und zur Stärkung der Vaterrechte von leiblichen, aber „nicht rechtlichen“ Vätern. Danach sollen unverheiratete Väter künftig auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht beantragen können und ein Recht auf Auskunft haben.