«Besonders enge Beziehung» entscheidend für Kontakt mit Trennungskindern
Das Kindeswohl steht nach einer Trennung der Eltern an oberster Stelle. Beim Besuchsrecht müssen Gerichte das Verhältnis ehemaliger Lebensgefährten zu den Kindern berücksichtigen – auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.