Thema der dort geführten Fachgespräche war zunächst ein seitens des EGMR unterbreiteter „Vorschlag eines Filtermechanismus für den EGMR“. Ein weiterer Austausch erfolgte zu dem Thema „Gutachten - ein Element im Dialog zwischen
Richtern nationaler und internationaler Gerichte?“. Überdies wurden
zwischen den Mitgliedern der beiden Gerichte „der Grundrechtsschutz
zwischen Privaten“ sowie „die Konsequenzen der Rechtsprechung des EGMR“
erörtert.