Betreuungsverhältnis 45 % zu 55 %: Keine quotale Unterhaltspflicht für beide Elternteile

Es ist noch gar nicht so lange her, da wurde seitens der aktuellen Familienministerin der Vorschlag unterbreitet, das Unterhaltsrecht zu reformieren. Der Grund: Es finde bislang zu wenig Berücksichtigung, dass auch barunterhaltspflichtige Elternteile beim Umgangskontakt mit den Kindern Naturalleistungen auf den Unterhalt erbringen.