Biologische Väter haben keinen Anspruch auf Anerkennung ihrer Vaterschaft, wenn zwischen dem Kind und seinem sozialen Vater eine „sozial-familiäre Beziehung“ besteht. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden und die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus dem sächsischen Zwickau daher nicht zur Entscheidung angenommen. Unter Umständen habe der biologische Vater jedoch ein Recht auf Umgang mit dem Kind, urteilten die Karlsruher Richter.