Bis zum Bundesverfassungsgericht ist ein leiblicher Vater gezogen, um auch rechtlich als Vater seines Kindes anerkannt zu werden. «Es ist ein Wunschkind», sagt der 44-Jährige aus Sachsen-Anhalt zur Erklärung über den heute dreijährigen Sohn. Er wolle aktiv an der Entwicklung seines Kindes mitwirken.