Damit folgte er den Empfehlungen des Rechts- und Gesundheitsausschusses nicht, die Zweifel an der Rechtssicherheit des Gesetzentwurfes geäußert hatten. Der Entwurf sieht vor, dass Nicht-Ärzte Beschneidungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchführen dürfen, wenn sie dafür besonders ausgebildet sind.