Bundestag beschließt gesetzliche Verankerung der Mediation

Der Deutsche Bundestag hat am 15.12.2011 in zweiter und dritter Lesung einstimmig das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung beschlossen.

Die Mediation ermöglicht den Streitenden in einem strukturierten Verfahren, sich mit Unterstützung eines Mediators zu einigen, anstatt sich gleich vor einem Richter zu treffen. Die gesetzliche Verankerung der Mediation hilft, Streitigkeiten eigenverantwortlich zu lösen. Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und Nerven kosten, können vermieden werden.

Im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundestages wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf weiter verbessert. Die Qualität der Aus- und Fortbildung von Mediatoren wird gesetzlich weiter abgesichert. Die Anforderungen an die Grundkenntnisse und Kernkompetenzen eines „einfachen“ Mediators werden präzisiert. Zusätzlich wird die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ gesetzlich verankert und das Bundesjustizministerium durch Gesetz ermächtigt, in einer Rechtsverordnung verbindliche Standards für den „zertifizierten Mediator“ festzulegen.

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