Bundestag stärkt Rechte der Kinder auf ihre leiblichen Väter – etwas

Wir begrüßen das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung. Es stärkt die Rechte der Kinder auf ihre leiblichen Väter etwas. Allerdings weist das Gesetz zwei Mankos auf: Es fehlt eine Beschleunigung von Vaterschaftsverfahren und es fehlt eine pränatale Anerkennungssperre.

Einstweiliges Statement zum Beschluss des Deutschen Bundestages für ein Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung

Wir begrüßen das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung. Es stärkt die Rechte der Kinder auf ihre leiblichen Väter etwas. Allerdings weist das Gesetz zwei Mankos auf: Es fehlt eine Beschleunigung von Vaterschaftsverfahren und es fehlt eine pränatale Anerkennungssperre.

Hierauf machten wir das Bundesjustizministerium, den Bundesrat und den Bundestag frühzeitig aufmerksam und forderten, Lösungen in dieses Gesetz aufzunehmen.

Obwohl seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.04.2024 genügend Zeit war, hat sich der Gesetzgeber nun in Anbetracht der – bereits verlängerten – Frist zum 31.03.2026 offenbar für eine Minimallösung entscheiden müssen. Dies bedauern wir.

Diese Fassung könnte in der Praxis für Enttäuschungen und neuen Streit sorgen.

Da Vaterschaftsverfahren nicht dem für das Kindeswohl unabdingbaren Vorrang- und Beschleunigungsgebot unterliegen, kann es in der Praxis und durch die grundsätzliche Überlastung der Familiengerichte zu Verfahrensverzögerungen kommen. Diese wirken zu Lasten der Kinder und ihrer leiblichen Väter – die Zeit arbeitet gegen sie. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer sprach sich für beschleunigte Vaterschaftsverfahren aus.

Durch das Fehlen einer pränatalen Anerkennungssperre ist der sogenannte „Wettlauf um die Vaterschaft“ nicht tatsächlich gelöst, sondern könnte lediglich vorverlagert worden sein. Dies, weil die beschlossene Fassung der Anerkennungssperre formaljuristisch nicht vorgeburtlich wirken kann; wer zuerst kommt, mahlt zuerst – zumindest vorerst.

Ferner hatten wir angeregt, die Debatte über die reguläre Zulassung vorgeburtlicher Vaterschaftstests wiederaufzunehmen, über obligatorische Vaterschaftstests nachzudenken und den Ethikrat um Beschäftigung mit diesen Fragen zu bitten.

Denn statt komplizierter und aufwändiger (Ausnahme-)Regelungen, die ausgehebelt werden können, könnten vorgeburtliche Vaterschaftstests eine einfache Lösung darstellen. Eine nicht invasive Diagnostik ist längst Stand der Technik und es existieren kryptografische Methoden, um die Abstammung datenschutzkonform abzugleichen und gleichzeitig eine Rückwärtssuche auszuschließen.

(eA, CK)

Ansprechpartner

Berichterstatter: Bundesvorstandsmitglied, Christoph Köpernick, koepernick@vafk.de, 0171 - 45 27 999
Bundesgeschäftsführer, Rüdiger Meyer-Spelbrink, meyer-spelbrink@vafk.de, 0162 - 83 99 123

Über den Verband

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste, bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt 4.000 Mitglieder in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter etwa 10 % Frauen.

Warum das wichtig ist

Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie stehen stellvertretend für die schätzungsweise 200.000 jährlich neu Betroffenen [Annahme: 3 Betroffene (1 Kind, 2 Angehörige) je Kontaktabbruch, vgl. Baumann et al., ZKJ 2022, 245].

Ziel des seit dem Jahr 1988 aktiven VAfK ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.

Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.

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Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 60 € im Jahr. Weitere Familienmitglieder zahlen nur 30 €. Der VAfK ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und auf Spenden angewiesen, um seine Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsangebote vor Ort leisten zu können.

Der VAfK toleriert keine extremistischen Tendenzen – weder von links noch rechts. Er ist ein Antidiskriminierungsverband und ist im deutschen Lobbyregister eingetragen.

Mitglieder im Bundesvorstand: Christoph Köpernick, Markus Koenen, Karsten Rulofs, Marcus Gnau und Peter Kolitschus.