Der VAfK in Frankfurt begrüßte das Modell, führte eine Informationsveranstaltung durch und bewarb damit auch das neue Modell. Dies allerdings auch mit der notwendigen Kritik, die u.a. in der Frankfurter Rundschau vom 17.10.2011 erschienen ist:
„Der Frankfurter Väteraufbruch für Kinder, der das Kooperationsmodell grundsätzlich "mit Freude" begrüßt, kritisiert, dass die Teilnahme an der Beratung in Frankfurt freiwillig ist. Dies sei "völlig deplaziert", weil es darum gehe, Eltern "dazu zu bringen, ihre elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder zu übernehmen".
mehr: http://www.fr-online.de/rhein-main/neue-wege-pilotprojekt-in-frankfurt-verlaengert,1472796,4478554.html
Nach dieser und einer Reihe weiterer Veröffentlichungen in FR und FAZ wurde der VAfK vom Steuerungsteam zu einem Austausch über die Problematik eingeladen. Auf diese Weise konnte der VAfK seine konstuktiven Vorschläge einbringen, die im November 2011 in folgender PM festgehalten sind:
Drei Jahre Frankfurter Kooperationsmodell bei Umgangs- und Sorgerechtsverfahren
Väteraufbruch initiiert Beratungsmodell für hochstrittige Trennungsverfahren
Der Frankfurter Verein ‚Väteraufbruch für Kinder e. V.‘ initiierte bei Jugendamt und Gericht ein Beratungsmodell für gefährdete Kinder im Rahmen von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren. Grund: Das seit 2008 von der Stadt Frankfurt durchgeführte Modellprojekt ‚FraKoM – Frankfurter Kooperationsmodell‘ richtet sich ausschließlich an unstrittige Fälle, die lediglich einvernehmlich ein gute Lösung für ihre Kinder nach Trennung oder Scheidung suchen.
Ein vergleichbares Angebot für Kinder in hochstrittigen Fällen fehle bis jetzt völlig und ist im Rahmen des FraKoM auch nicht vorgesehen, so das Ergebnis einer Sitzung, zu der das Jugendamt am 17. November den VAfK und andere Betroffenenverbände eingeladen hatte….
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. sieht aufgrund der positiven Ergebnisse im Bereich der präventiven Beratung nun umso mehr Handlungsbedarf hinsichtlich der sogenannten hochstrittigen Fälle, die im Rahmen des Frankfurter Kooperationsmodells scheitern oder nicht erreicht werden. Laut einer projektbegleitenden Studie der Uni Frankfurt seien dies weit mehr als die Hälfte der betroffenen Fälle. „Wir sind der Auffassung, dass es sich gerade bei diesen Fällen sehr häufig um diejenigen Kinder handelt, die trotz des Schutzauftrages gegen Kindeswohlgefährdung aus §8a SGB VIII, auf den die Studie ausdrücklich hinweist, in höchstem Maße der Kindeswohlgefährdung unterliegen, sodass sich schon von Gesetzes wegen dringend Handlungsbedarf ergibt“, so das Vorstandsmitglied des VAfK Diplom-Psychologe Pfeiffer.
Der Väteraufbruch unterbreitete Gericht, Jugendamt und Beratungsstellen deshalb den Vorschlag, analog zum Frankfurter Kooperationsmodell für einfache Fälle ein weiteres Beratungsmodell für hochstrittige Fälle zu entwickeln…. Das Steuerungsteam des Frankfurter Kooperationsmodells habe den Vorschlag positiv aufgenommen und wolle ihn weiter diskutieren. (http://www.frankfurt.vaeteraufbruch.de/index.php?id=99)
Kurze Zeit später gründete sich unter Leitung des Jugendamtes tatsächlich ein neuer Arbeitskreis „Elterliche Sorge“, allerdings bisher ohne praktische Folgen für gefährdete Kinder.
Mit Unterstützung der Hessischen Landesregierung gelang dem VAfK dann eine Fortbildungsveranstaltung für die an Trennung und Scheidung beteiligten Professionen (http://www.frankfurt.vaeteraufbruch.de/index.php?id=1003), aus der ein Arbeitskreis „Elternkonsens“ hervorging. Dieser Arbeitskreis „Elternkonsens“ hat inzwischen Kontakt zu dem Arbeitskreis „Elterliche Sorge“ aufgenommen, um nun mit vereinter Kraft die in Rosenkriegen kindeswohlgefährdeten Kinder besser zu schützen.