Das beim Sorgerecht verweigerte Wechselmodell kann nicht über den Umgang erschlichen werden

Der Vater wollte das Wechselmodell, fiel mit seinem Wunsch aber im Sorgerechtsverfahren in zwei Instanzen durch. Anschließend klagte er auf Umgang: Alle zwei Wochen für eine ganze Woche - faktisch wollte er also wieder das Wechselmodell, nur auf der Basis einer Umgangsregelung. Dem erteilte das OLG Nürnberg eine Absage.

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