Der Vater wollte das Wechselmodell, fiel mit seinem Wunsch aber im Sorgerechtsverfahren in zwei Instanzen durch. Anschließend klagte er auf Umgang: Alle zwei Wochen für eine ganze Woche - faktisch wollte er also wieder das Wechselmodell, nur auf der Basis einer Umgangsregelung. Dem erteilte das OLG Nürnberg eine Absage.