virtuelles Weihnachtstreffen am 24.12.2024 ab 16:00, siehe vaeteraufbruch.de/weihnachtstreffen2024
Der Ausschluss des Umgangsrechts im Eilverfahren – und die Verfassungsbeschwerde
§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt grundsätzlich, dass der Vater den fachgerichtlichen Rechtsweg im Rahmen des einstweiligen Anordnungsverfahrens nach §§ 49 ff. FamFG erschöpft hat.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.