Der BGH hat in seinem Urteil vom 26.05.2010 (Az.: XII ZR 143/08) entschieden, unter welchen Umständen ein Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt wegen einer Unterhaltsbefristung abgeändert werden kann. Dabei hat der BGH vorrangig darauf abgestellt, ob der Vergleich eine bindende Regelung im Hinblick auf die spätere Befristung enthält.
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