Die Entwicklung des Familienrechts der DDR

Bericht von Anita Grandke

Gegenstand des Buches ist die Entwicklung des Rechtszweigs Familienrecht, also ein wesentliches Stück Rechtsgeschichte und zugleich Geschichte der DDR.

 

Der Bogen spannt sich von den ersten Reformschritten im Bereich des Scheidungsverfahrens (u.a. mit der Abschaffung des Anwaltszwangs 1948) über die Verfassung der DDR (1949) mit ihren weitreichenden Konsequenzen und Problemen für das Familienrecht und das die Familie betreffende Sozialrecht (seit 1950), über den Entwurf eines Familiengesetzbuches (1954), ein neues Scheidungsrecht (1955), das Familiengesetzbuch der DDR (FGB,1965) und die dazu erlassenen Richtlinien und Beschlüsse des Obersten Gerichts der DDR, die sich als Form der Leitung der Rechtssprechung verstanden und bezüglich der Ehescheidung besonders, wenn auch erfolglos, auf die Verringerung der Scheidungszahlen abzielten. Dargestellt werden die stark intensivierte Familienförderung im Bereich der Sozialpolitik in den 70er und 80er Jahren und Überlegungen zur Reform des Familienrechts, die zunächst nicht aufgegriffen wurden, aber eine Grundlage für das im Juni 1990 von der Volkskammer der DDR verabschiedete, ebenfalls einbezogene Familienrechtsänderungsgesetz waren. Schließlich wird die am 3.10.1990 erfolgte Überleitung des bundesdeutschen Familienrechts auf das Beitrittsgebiet und die damit bewirkte starke Veränderung des rechtlichen Inhalts der Ehe und des Eltern-Kind-Verhältnisses im Beitrittsgebiet skizziert.

 

Es geht bei allem um die Rolle von Ehe und Familie und dabei vorrangig um die Probleme der Gleichberechtigung von Mann und Frau, von Mutter und Vater und um die der Kinder unabhängig davon, ob sie in der Ehe oder außerhalb einer Ehe geboren wurden und um die Stabilität der Ehe. Es wird die Gesetzgebung und die Rechtsanwendung in ihren Schwerpunkten dargestellt mit den jeweiligen systemtypischen Zielen, Inhalten und Problemen.

 

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