Grundlage für die Höhe des Elterngeldes war bislang das Nettoeinkommen von Vater oder Mutter in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld beträgt monatlich mindestens 300 Euro, im Höchstfall 1800 Euro. Für alle Kinder, die von Januar 2013 an das Licht der Welt erblickt haben oder erblicken, gilt eine neue Berechnungsmethode.