Die Verfasserin untersucht, ob sich diese Hoffnung des Gesetzgebers auf Reduzierung des Konfliktpotentials in der Vaterschaftsanfechtung erfüllt hat oder ob der Grundkonflikt auch trotz Entkoppelung von Anfechtungsverfahren und Klärung der Abstammung des Kindes nach wie vor besteht. Hierbei gelangt die Verfasserin zu einem erfreulich klaren und sehr lebensnahen Gesamtergebnis. Die gesetzgeberische Entkoppelung von Anfechtung und Abstammungsklärung vermag ein zentrales Problem nicht zu lösen: Werden die Zweifel an der Abstammung des Kindes innerhalb der Familie offengelegt, droht eine wesentliche Beeinträchtigung des innerfamiliären Friedens.