Die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention sind zurückgenommen

Die National Coalition begrüßt, dass die Erklärung zur Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention am heutigen Tag beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York hinterlegt wird.

„Damit gilt die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nach 18 Jahren endlich vorbehaltslos“, erklärten Dr. Sabine Skutta und Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition.

 

Die vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wie auch von der National Coalition und ihren Mitgliedsverbänden in der Vergangenheit kritisierte Aufrechterhaltung der Vorbehalte führte insbesondere dazu, dass international übliche Standards für Flüchtlingskinder in Deutschland viele Jahre nicht galten, mit für sie einschneidenden negativen Folgen. Die Einschränkungen bezogen sich insbesondere auf Ziffer IV der Interpretationserklärung, den so genannten Ausländervorbehalt. Der Beschluss zur Rücknahme der Vorbehalte, der bereits am 03.05.2010 durch das Bundeskabinett erfolgte, ist deshalb besonders im Interesse der Flüchtlingskinder zu begrüßen, die damit u. a. endlich die gleichen Chancen auf Bildung und medizinische Hilfe erhalten.

 

„Jetzt müssen Taten folgen“, so Skutta und Maywald weiter. „In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob Deutschland tatsächlich ohne Wenn und Aber für die Rechte der Kinder steht. Die Bundesregierung ist gefordert die Weichen dafür zu stellen, auch Kinder nicht-deutscher Herkunft unter den vollen Schutz des Völkerrechts zu stellen. Die Regelungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht müssen an die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention angepasst werden. Von den Ländern und Kommunen erwarten wir, dass sie Flüchtlingskindern in vollem Umfang alle Leistungen gewähren, die deutsche Kinder bekommen und entsprechend Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention bei allen Entscheidungen das Wohl der Kinder vorrangig im Blick haben.“

 

__siehe auch__

[http://www.djb.de/st-pm/pm/PM10-20/|Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes]

[http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Presse/Meldungen/2010/100715-Kinderrechtskonvention.html|Pressemitteilung des Auswärtigen Amts]