Die Doppelresidenz (oder Wechselmodell) ermöglicht die gleichwertige, abwechselnde Betreuung von Kindern durch ihre getrennt erziehenden Eltern. Dieses Betreuungsmodell boomt. In Deutschland wird es noch immer kontrovers diskutiert, während es in z. B. in Belgien, Frankreich und Schweden seit Jahren erfolgreich praktiziert wird. Der Europarat hat in seiner Entschließung 2079 vom 02.10.2015 empfohlen, die Doppelresidenz als gesetzlichen Regelfall in Europa zu etablieren.
Die internationale Forschung hat in zahlreichen Studien die Vorteile der Doppelresidenz für Kinder und Eltern nachgewiesen. In der Familienrechtspraxis wird diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wechselmodell gerichtlich angeordnet werden kann und in der Praxis funktioniert.
Termin: Donnerstag, 09.06.2016, 19:00 Uhr
Ort: Altes Rathaus, Rathausstraße 6, 72764 Reutlingen
Eingang von hinten!
Referentin: Angela Hoffmeyer, Mitglied des Bundesvorstands Väteraufbruch für Kinder e.V.
Moderation: Holger Bergmann
Veranstaltungsflyer: Link