e-Petition: Welchen Status muss man Unterhaltspflichtigen lassen?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat eine Petition zur Düsseldorfer Tabelle und zum Selbstbehalt verfasst. Der Verband bittet seine Mitglieder und alle Betroffenen um Unterzeichnung. Ziel der Petition ist es einen Beschluss des Bundestages zu erreichen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird. Der Verband spricht sich für einen individuellen Selbstbehalt aus, in dem Wohn- und Umgangskosten berücksichtigt werden. ISUV dringt darauf, dass berufstätigen Unterhaltsverpflichteten am Monatsende erheblich mehr Geld bleiben muss als Hartz IV Empfängern. Inzwischen wurde die Petition von über 1000 Betroffenen unterzeichnet. Der Verband kritisiert, dass es erheblich mehr sein könnten, wenn die Modalitäten der Unterzeichnung nicht kompliziert wären.

 

 

Der Verbandsvorsitzende Josef Linsler stellt fest: „Es liegen uns viele Mails vor, in denen sich Mitglieder und Betroffene darüber beklagen, dass sie unterzeichnen wollen, aber es nicht schaffen, weil die Registrierung und das entsprechende Login zu kompliziert sei. Tatsächlich ist das Login für ungeübte User kompliziert. Wenn Online-Petitionen als demokratische Partizipationsmöglichkeit gewollt und ernst genommen werden, muss das Login vereinfacht werden.“

 

Dem Verband liegen auch Zuschriften von Frauen vor, die befürchten, wenn der Selbstbehalt erhöht wird, bleibt weniger Verteilungsmasse für sie. Dem tritt der Verbandsvorsitzende Josef Linsler entgegen: „Es geht primär um die Kinder. Es muss jedem Elternteil in einem angemessenen Wohnumfeld möglich sein, den Kontakt mit den Kindern aufrecht zu erhalten. Es geht um die Chancengleichheit bei Betreuung. Der Umgang mit den Kindern darf nicht daran scheitern, weil ein Elternteil die Umgangskosten oder eine angemessene Wohnung nicht zahlen kann. Es geht dabei um die Chance trotz Scheidung gemeinsame Elternschaft zu praktizieren, das nützt den Kindern, beiden Elternteilen und dem Staat. Es geht bei der Forderung um individuellen Selbstbehalt auch um individuelle Gerechtigkeit zwischen den Ehe-maligen. Es darf nicht sein, dass einem Partner am Monatsende nicht mehr bleibt als einem Hartz IV Empfänger, während der andere den Kindesunterhalt nicht braucht, aber ihn dazu nutzt um beispielsweise ein teures Auto zu finanzieren. Es geht aber auch um die gesellschaftliche Frage: Darf man eine/n gut verdienende/n Unterhaltspflichtige/n auf den Status eines Hartz IV Empfängers drücken? Wird er/sie dadurch nicht demotiviert?“