Nach der Geburt seines Kindes reichte ein Berliner Vaterschaftsurlaub ein. Laut einer EU-Vorgabe sein Recht, nach deutschem Gesetz allerdings nicht. Jetzt wollen seine Anwälte einen Präzedenzfall schaffen. Wegen knapp 2000 Euro zieht ein Berliner Vater vor Gericht. Er verklagt die Bundesrepublik auf Schadenersatz, weil er nach der Geburt seines Kindes im August 2023 nicht wie geplant Vaterschaftsurlaub bekommen hat, sondern Erholungsurlaub einreichen musste. Und sich damit auf eigene Kosten um freie Zeit bemüht hat.