Eine vollständige Anerkennung als rechtlicher Vater

Leibliche Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 22. März 2012 nicht in jedem Fall Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind in einer bestehenden Familie lebt (Beschwerdenummer 45071/09 und 23338/09).