Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in familiengerichtlichen Verfahren
Wir fordern das der Gesetzgeber im Familienrecht wieder das Öffentlichkeitsprinzip einführt und nur bestimmte Handlungen (z.b. die Kindesanhörung) weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
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