Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in familiengerichtlichen Verfahren

Wir fordern das der Gesetzgeber im Familienrecht wieder das Öffentlichkeitsprinzip einführt und nur bestimmte Handlungen (z.b. die Kindesanhörung) weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.