Die Debatte um Eltern-Kind-Entfremdung ist seit Jahren von starken Zuspitzungen geprägt. In Veröffentlichungen und öffentlichen Beiträgen wird das Thema immer wieder verkürzt, ideologisch aufgeladen oder mit Schlagworten wie „Entfremdungslüge“ abgewertet. Damit ist weder den betroffenen Kindern noch einer fachlich verantwortlichen Diskussion geholfen.
Die Bundesdelegiertenversammlung des Väteraufbruch für Kinder e. V. hat sich am 9. Mai intensiv mit diesem Themenfeld befasst und im Anschluss einstimmig eine Resolution verabschiedet. Ziel ist eine klare, sachliche und kinderorientierte Einordnung.
Der VAfK stellt darin klar: Eltern-Kind-Entfremdung ist nicht mit dem historischen und fachlich kontrovers diskutierten PAS-Konzept gleichzusetzen. Zugleich darf die Kritik an PAS nicht dazu führen, reale Entfremdungs- und Bindungsabbruchsprozesse bei Kindern in Frage zu stellen oder zu bagatellisieren.
Für die betroffenen Kinder sind solche Prozesse nach den Erkenntnissen der kinderpsychologischen Wissenschaft keine bloße Randerscheinung elterlicher Trennungskonflikte. Wenn Kinder eine zuvor tragfähige Bindung zu einem Elternteil abwerten, Kontakte verweigern und auch dessen familiäres Umfeld zurückweisen, sind Loyalitätskonflikte, Schuldgefühle, Bindungsunsicherheit und langfristige seelische Belastungen häufig die Folge.
Die Delegiertenversammlung betont zugleich, dass Entfremdung nicht monokausal erklärt werden darf. Sie kann durch gezieltes Verhalten eines Elternteils entstehen, aber auch durch eigenes Fehlverhalten, hochstrittige Elternkonflikte, anhaltende Eskalation und verfestigte familiäre Krisendynamiken. Gerade deshalb ist eine sorgfältige Prüfung jedes Einzelfalls unverzichtbar.
Besonders wichtig war der Bundesdelegiertenversammlung auch die Abgrenzung zu verkürzenden und verzerrenden Debattenmustern. Nur in einem kleinen Teil der Fälle, in denen Entfremdungsprozesse oder gravierende Kontaktabbrüche eine Rolle spielen, werden überhaupt Gewaltvorwürfe erhoben. Es ist deshalb unzulässig, das Thema Eltern-Kind-Entfremdung pauschal auf Gewaltkonstellationen zu reduzieren oder jede Beschäftigung mit EKE unter Generalverdacht zu stellen.
Ebenso klar ist für den VAfK: Kinder müssen vor Gewalt geschützt werden. Gewalt- und Kinderschutz verlangen eine sorgfältige und zügige Aufklärung von Vorwürfen und – wo eindeutig belastbare Hinweise vorliegen – wirksame Schutzmaßnahmen. Zugleich darf die Eltern-Kind-Bindung nicht durch ungeprüfte, unzutreffende oder nicht hinreichend belegte Vorwürfe leichtfertig gefährdet werden. Kinder müssen gleichermaßen vor körperlicher Gewalt und auch vor psychischer Gewalt insbesondere durch den ungerechtfertigten Verlust eines Elternteils geschützt werden.
Die Resolution wendet sich damit ausdrücklich gegen zwei Fehlentwicklungen zugleich: gegen die Bagatellisierung tatsächlicher Gewalt ebenso wie gegen die Verharmlosung von Entfremdungsprozessen und Bindungsabbrüchen. Beides schadet Kindern.
Der VAfK fordert deshalb eine Versachlichung der Debatte. Entfremdungsprozesse müssen frühzeitig erkannt und bearbeitet werden. Vorrang haben deeskalierende, bindungserhaltende und kindeswohlorientierte Maßnahmen: verlässliche Umgangsregelungen, Beratung, Unterstützung von Kindern in Loyalitätskonflikten, begleitete Hilfen und – wenn notwendig – klare und durchzusetzende gerichtliche Entscheidungen. Sorgerechtsentzug ist kein Regelfall, sondern das äußerste Mittel.
Mit der einstimmig verabschiedeten Resolution verbindet die Bundesdelegiertenversammlung des VAfK ein klares Signal: Weg von ideologischen Verkürzungen, hin zu einer differenzierten und verantwortungsvollen Auseinandersetzung. Der VAfK ist zu einer solchen sachlichen Debatte bereit.
Die Resolution im Wortlaut finden Sie nachfolgend auf dieser Seite zum Download als PDF.
