Nach diesem Modell soll die gemeinsame Sorge automatisch ab Feststehen der rechtlichen Vaterschaft eintreten, sobald der Vater eine Sorgeerklärung abgibt. Diese Lösung ist im Vergleich zu der von der Regierung vorgeschlagenen Lösung deutlich unbürokratischer und vermeidet regelmäßig streitige Gerichtsverfahren.
Erfasst werden damit aber auch nur sorgewillige Väter, obwohl das Kind nach dem Grundgesetz einen Anspruch auf Verantwortungsübernahme durch beide Eltern hat. Eine Mutter wird auch nicht gefragt, ob sie die Sorge für das Kind übernehmen will.
Der in Verfassungsklagen im Zusammenhang mit elterlicher Sorge und Umgang erfahrene Rechtsanwalt Georg Rixe kritisiert den Vorschlag der Koalition: „Die beabsichtigte Regelung zwingt selbst Väter, die mit der Mutter und dem Kind zusammenleben, ein Gerichtsverfahren durchzuführen. Das wirkt konfliktverschärfend und widerspricht dem Kindeswohl. Die von der Regierung vorgeschlagene Minimallösung wird den Kindesinteressen deshalb ersichtlich nicht gerecht. Das Koalitionsmodell entspricht darüber hinaus nicht europäischen Standards.“
Die ISUV-Pressesprecherin Caroline Kistler, Fachanwältin für Familienrecht kritisiert, dass „viele zeitaufwendige und kostenintensive Verfahren auf die Väter zukommen“. Sie kritisiert des Weiteren, dass „die nichtehelichen Kinder gegenüber den ehelichen diskriminiert werden“. Der offensichtlich verfolgte „Schutz der Ehe“ werde „auf dem Rücken der Väter und der Kinder ausgetragen“. Während im Erbrecht die nichtehelichen Kinder den ehelichen gleichgestellt wurden, sei dies offensichtlich im Familienrecht immer noch nicht möglich.
Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler stellt fest: „Wir wollen weiterhin die gemeinsame elterliche Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststehen der Vaterschaft. Damit ist die Gleichrangigkeit beider Elternteile gesichert, dies ist durch den Koalitionsentwurf nicht erfüllt. Ich bin mir sicher, dass der Koaltionsentwurf, sollte er Gesetz werden, nur eine Übergangslösung ist. Ich bin mir sicher, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Gesetz ablehnen und die Bundesregierung dann gezwungen sein wird echte Gleichheit zu schaffen.“
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