Endlich werden Eltern in die Beratung gezwungen

Zumindest aber bei der ersten Frage, ob das Leid der Kinder verringert werden könnte, ist die Wahrscheinlichkeit eine hohe, dass diese Hoffnungen und Erwartungen ein wenig erfüllt werden. Denn erstmals in der Geschichte des Familienrechts wird es selbst bei der einvernehmlichen Scheidung zur Voraussetzung, dass beide Elternteile sich zuvor einer Beratung über die möglichen Folgen der Trennung für die Psyche des Kindes unterziehen. Keine Scheidung ohne vorangegangene Beratung.