Heute beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregieung zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind. Wir Grünen befürworten prinzipiell die Gleichstellung von nichtehelichen und ehelichen Kindern. Bereits seit Jahren ist uns die umfassende Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder ein zentrales Anliegen. Es wird Zeit, dass dieses Thema auf die Tagesordnung des Bundestages kommt. Leider hat die Bundesregierung es erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 28. Mai 2009 aufgegriffen. In diesem Urteil wurde festgestellt, wie Sie wissen, dass im deutschen Erbrecht die Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind, im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Hier be¬steht eine Gleichstellungslücke, die dringend geschlossen werden muss.
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