Seit der Neuregelung des §1626a BGB im Jahr 2013 hat sich der Anteil von Eltern, die eine vollständige Eltern-Kind-Entfremdung berichten, demnach von 19% auf 9% halbiert. Die Daten zeigen mit Blick auf die Entfremdungs-Wahrscheinlichkeit, dass ein Umfang von 30% der Jahreszeit als eine minimal erforderliche Beziehungszeit formuliert werden muss und ein Umfang von 16% der Jahreszeit nicht unterschritten werden darf. Erstmals ermittelt die KiMiss-Studie auch den Anteil der Fälle, die als eine Form von Kindesmisshandlung oder -missbrauch klassifiziert werden: dies betrifft 62% der Fälle!