Es darf nicht sein, dass Sozialhilfe-Empfänger bessergestellt sind als Unterhaltspflichtige, die jeden Tag arbeiten gehen.

Die Preisanstiege bei Energie, Lebensmitteln und Wohnen werden politisch und juristisch bei Unterhaltspflichtigen ausgeklammert. Der Kindesunterhalt steigt dreimal, der Selbstbehalt ist seit drei Jahren gleich. Für 430 EURO sollen Unterhaltspflichtige eine warme Wohnung finden. Maren Waruschewski, stellvertretende ISUV-Vorsitzende und Rechtsanwältin kritisiert: „Der Selbstbehalt ist viel zu niedrig angesetzt, die Wohnkostenpauschale ist eine juristische Größe, abgekoppelt vom Wohnungsmarkt. Inflation und Preisanstiege der letzten zwei Jahre wurden im Unterhaltsrecht einfach nicht berücksichtigt. Wir fordern Angleichung von Sozial- und Unterhaltsrecht. Es darf nicht sein, dass Sozialhilfe-Empfänger bessergestellt sind als Unterhaltspflichtige, die jeden Tag arbeiten gehen. Es besteht aus wirtschaftlichen Gründen dringender Reformbedarf - jetzt!“