Die Justizministerin stiftet Verwirrung, dabei ist es ganz einfach: Väter nichtehelicher Kinder brauchen kein neues Gesetz, um das Sorgerecht zu erstreiten. Die Gerichte stehen ihnen schon jetzt offen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.