Manfred Herrmann zog bis vors Bundesverfassungsgericht, um seinen Anspruch auf Wohngeld durchzusetzen. Dieses gab dem 60-Jährigen Recht – was weitreichende Konsequenzen für das Wohngeldgesetz haben könnte. Denn laut Gericht entspricht die derzeitige Rechtslage nicht dem Grundgesetz.