- Geklagt hatte ein Vater, weil die Mutter des gemeinsamen Sohnes Treffen der beiden über Jahre immer wieder verhinderte.
- Der EGMR kritisierte, dass das Verfahren viel zu lange dauerte und dem Kläger (dem Vater) gemäß deutschem Recht wenig Mittel zur Verfügung stehen, seinen Rechtsanspruch auf Umgang auch durchzusetzen.
- Außerdem verhängen deutsche Gerichte laut EGMR zu niedrige Strafgelder bei Verstößen gegen richterliche Anordnungen bei Besuchsregelungen.