FDP bleibt dabei: Schweigen im Rechtsverkehr soll zum Sorgerecht führen

Seit der Entscheidung des BVerfG vom letzten Sommer steht die Regelung der elterlichen Sorge für nichteheliche Eltern auf der Agenda des Gesetzgebers. Um auch dem Vater auf einfachem Weg das Sorgerecht zu verschaffen, gibt es verschiedene Lösungsansätze:

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte vorgeschlagen, das Kind direkt nach der Geburt zunächst der Mutter als eindeutige Bezugsperson zuzuordnen. Zunächst soll also weiterhin die Mutter die alleinige elterliche Sorge haben. Dem Vater soll jedoch das Recht eingeräumt werden, die gemeinsame Sorge zu beantragen. Widerspricht die Mutter innerhalb von acht Wochen nicht, kommt es automatisch zur gemeinsamen Sorge; andernfalls entscheidet das Familiengericht.

 

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