Fortan null Euro Unterhalt - das geht auch bei Altfällen

Unterhaltsberechtigte Ex-Gatten können sich nicht länger in Sicherheit wähnen, weiterhin vom Ex-Partner versorgt zu werden. Denn eine Umstellung auf die seit 2008 geltende, neue Rechtslage ist auch bei Verpflichtungen aus der Zeit davor möglich.

 

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